Immobilien - selbstgenutztes Eigentum wird vom Staat gefördert

Zu den besten Formen der Altersvorsorge gehört eine selbstgenutzte Immobilie. Wer im Alter mietfrei im eigenen Haus wohnen kann, der kommt mit deutlich weniger Geld aus als Mieter, die einen großen Teil ihrer Altersbezüge an den Vermieter überweisen müssen. Oft ist von der so genannten Rentenlücke die Rede, die sich aus der Differenz zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der ersten Rentenzahlung ergibt.

Die Rentenhöhe liegt deutlich niedriger als das Erwerbseinkommen, so dass der bisherige Lebensstandard ohne zusätzliche private Altersvorsorge praktisch nie gehalten werden kann. Hausbesitzer, die frühzeitig in die eigenen vier Wände investiert und ihre Immobilie zwischenzeitlich abbezahlt haben, sparen sich im Alter die Kosten für die Miete und können daher ihren gewohnten Lebensstandard auch nach dem Eintritt in die Rentenphase genießen.

Weil die selbstgenutzte Immobilie als Baustein der Altersvorsorge so wichtig ist, wird sie vom Staat auf vielfältige Weise gefördert. Zwar existiert die früher übliche Eigenheimzulage nicht mehr, doch dafür besteht die Möglichkeit, mit Riester-Verträgen Geld für den Kauf oder Bau einer Immobilie anzusparen. Der so genannte Wohn-Riester ermöglicht es den Sparern, Geld aus dem Vertrag für die Tilgung eines Immobilienkredits oder direkt für den Immobilienkauf zu entnehmen. Die staatlichen Zulagen während der Sparphase bleiben in vollem Umfang erhalten. Seit 2008 bekommt jeder Sparer, der selbst den Mindestbeitrag anspart, 154 Euro pro Jahr vom Staat. Der Eigenanteil muss mindestens vier Prozent des Einkommens vom Vorjahr betragen. Eltern profitieren besonders, denn pro Kind, das ab 2008 geboren wurde, gibt es 300 Euro jährlich als zusätzliche Förderung. Für ältere Kinder gilt ein Satz von 185 Euro jährlich.

Auch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW, fördert den Erwerb und den Neubau von Immobilien. Wer beim Bau oder der Sanierung eines Hauses ökologische Standards einhält und auf Energieeffizienz setzt, der erhält von der KfW zinsgünstige Kredite sowie einmalige Zuschüsse. Die Anträge müssen immer vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden.

Zu guter Letzt haben Immobilienbesitzer auch steuerliche Möglichkeiten. Abschreibungen auf den Gebäudewert sind zwar nur bei vermieteten Immobilien möglich. Handwerkerrechnungen können jedoch auch für selbstgenutzte Immobilien von der Steuer abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro jährlich. Absetzbar ist allerdings ausschließlich der Arbeitslohn des Handwerkers und nicht der Posten für Material. Wer eine Rechnung vom Handwerker bekommt, sollte deshalb unbedingt auf die korrekte Aufschlüsselung nach Arbeits- und Materialkosten achten, um sich die Steuervorteile zu sichern.